meine Name ist Alex , ich bin 16 Jahre alt und komme aus Niedersachsen , bin absolut Filmverrückt und schaue auch gerne Filme die für mich eigentlich noch nicht zugelassen sind
.
Ich war vor ca. 1 Jahr bereits hier angemeldet , aber habe dann iwie die Lust am posten verloren
Original von C0nn3rMcManus
nunja gesetzlich ist es mir ja gestattet sie daheim zu schauen im beisein meines erziehungsberechtigten
Ich weiß grad nicht, wie es bei FSK 18 und indizierten Titeln ausschaut, aber wer dir beschlagnahmte Filme und Pornographie zugänglich macht, macht sich strafbar (u.a. §131 StGB). Mir wäre die Regelung neu, dass es gesetzlich vereinbart ist, dass im Beisein von Erziehungsberechten die Altersfreigabe ausgehebelt wird.
Original von C0nn3rMcManus
nunja gesetzlich ist es mir ja gestattet sie daheim zu schauen im beisein meines erziehungsberechtigten
Ich weiß grad nicht, wie es bei FSK 18 und indizierten Titeln ausschaut, aber wer dir beschlagnahmte Filme und Pornographie zugänglich macht, macht sich strafbar (u.a. §131 StGB). Mir wäre die Regelung neu, dass es gesetzlich vereinbart ist, dass im Beisein von Erziehungsberechten die Altersfreigabe ausgehebelt wird.
wobei sich die Altersfreigabe genau so wie das Jugendschutzhgesetz nur auf die Öffentlichkeit bezieht. sprich ich darf keien FSK 18 filme kaufen , keine zigaretten kaufen aber zu hause gucken und rauchen , weisste was ich mein.
Um es ganz krass auszudrücken , du kannst dir auch ne Hakenkreuzflagge in deine eigenen vier Wände hängen und solange die von aussen nicht zu sehen ist , ist alles geritzt
Um es ganz krass auszudrücken , du kannst dir auch ne Hakenkreuzflagge in deine eigenen vier Wände hängen und solange die von aussen nicht zu sehen ist , ist alles geritzt
Original von C0nn3rMcManus
wobei sich die Altersfreigabe genau so wie das Jugendschutzhgesetz nur auf die Öffentlichkeit bezieht. sprich ich darf keien FSK 18 filme kaufen, keine zigaretten kaufen aber zu hause gucken und rauchen , weisste was ich mein.
Um es ganz krass auszudrücken, du kannst dir auch ne Hakenkreuzflagge in deine eigenen vier Wände hängen und solange die von aussen nicht zu sehen ist, ist alles geritzt
Dein Vergleich hinkt. Die Flagge mit dem Hakenkreuz ist auch für eine Person ab 18++ verboten.
Was nun Filme angeht...nicht wenige Jugendliche sehen sich mit 14, 15 FSK 18 Titel an. Da braucht man nur das 23:00 Programm im TV anzuschalten.
An die indizierte Sachen sollte Otto-Normal-Gucker allerdings erst ab 18 kommen können. Schließlich werden diese Filme nicht einfach bei Saturn und Media Markt ausgelegt. Filmbörse ist erst ab 18 drin, aber nicht selten haben jüngere Persönchen ältere Freunde, was den Tatbestand natürlich immer noch strafbar machen lässt. Aber wer soll das alles nur kontrollieren?
Original von kruemel_1978
Dein Vergleich hinkt. Die Flagge mit dem Hakenkreuz ist auch für eine Person ab 18++ verboten.
Was nun Filme angeht...nicht wenige Jugendliche sehen sich mit 14, 15 FSK 18 Titel an. Da braucht man nur das 23:00 Programm im TV anzuschalten.
An die indizierte Sachen sollte Otto-Normal-Gucker allerdings erst ab 18 kommen können. Schließlich werden diese Filme nicht einfach bei Saturn und Media Markt ausgelegt. Filmbörse ist erst ab 18 drin, aber nicht selten haben jüngere Persönchen ältere Freunde, was den Tatbestand natürlich immer noch strafbar machen lässt. Aber wer soll das alles nur kontrollieren?
Das mit der Flagge trifft auch für ü18 zu das symbol ist lediglich in der öffentlichkeit verboten , weil es sind nicht umsonst deine "heiligen vier Wände" aber das tut auch gar nix zur Sache.
Das diese Filmbörsen etc. alle ab 18 Jahren sind finde ich vollkommen richtig , ich sage ganz ehrlich es gibt so viele in meinen Augen kranke und perverse Filme die mir auch lieber gar nicht zugänglich gemacht werden sollen
, andererseits finde ich nichts schlimmes dabei als fast 17 jähriger sich filme wie "The Boondock Saints" anzuschauen ....is meine Meinung , zumindest hinterlässt es keinen Schaden oder sonst irgendwas
Original von kruemel_1978
Dein Vergleich hinkt. Die Flagge mit dem Hakenkreuz ist auch für eine Person ab 18++ verboten.
Was nun Filme angeht...nicht wenige Jugendliche sehen sich mit 14, 15 FSK 18 Titel an. Da braucht man nur das 23:00 Programm im TV anzuschalten.
An die indizierte Sachen sollte Otto-Normal-Gucker allerdings erst ab 18 kommen können. Schließlich werden diese Filme nicht einfach bei Saturn und Media Markt ausgelegt. Filmbörse ist erst ab 18 drin, aber nicht selten haben jüngere Persönchen ältere Freunde, was den Tatbestand natürlich immer noch strafbar machen lässt. Aber wer soll das alles nur kontrollieren?
...das symbol ist lediglich in der öffentlichkeit verboten, weil es sind nicht umsonst deine "heiligen vier Wände" aber das tut auch gar nix zur Sache.
Stimmt einfach nicht. Es geht dabei nicht um Öffentlichkeit, sondern um Vertrieb und damit indirekt auch dem Konsum verbotener / beschlagnahmter Ware. Dabei ist es doch egal, ob du diese in deinen vier Wänden konsumierst oder in der Kneipe um die Ecke. Oder rechtfertigst du einen Filmdownload als legal damit, dass du den Enter-Knopf in deinen vier Wänden betätigt hast? Es geht lediglich darum, nicht erwischt zu werden, verboten ist es allemal.
Original von kruemel_1978
Dein Vergleich hinkt. Die Flagge mit dem Hakenkreuz ist auch für eine Person ab 18++ verboten.
Was nun Filme angeht...nicht wenige Jugendliche sehen sich mit 14, 15 FSK 18 Titel an. Da braucht man nur das 23:00 Programm im TV anzuschalten.
An die indizierte Sachen sollte Otto-Normal-Gucker allerdings erst ab 18 kommen können. Schließlich werden diese Filme nicht einfach bei Saturn und Media Markt ausgelegt. Filmbörse ist erst ab 18 drin, aber nicht selten haben jüngere Persönchen ältere Freunde, was den Tatbestand natürlich immer noch strafbar machen lässt. Aber wer soll das alles nur kontrollieren?
...das symbol ist lediglich in der öffentlichkeit verboten, weil es sind nicht umsonst deine "heiligen vier Wände" aber das tut auch gar nix zur Sache.
Stimmt einfach nicht. Es geht dabei nicht um Öffentlichkeit, sondern um Vertrieb und damit indirekt auch dem Konsum verbotener / beschlagnahmter Ware. Dabei ist es doch egal, ob du diese in deinen vier Wänden konsumierst oder in der Kneipe um die Ecke. Oder rechtfertigst du einen Filmdownload als legal damit, dass du den Enter-Knopf in deinen vier Wänden betätigt hast? Es geht lediglich darum, nicht erwischt zu werden, verboten ist es allemal.
jepp. rechtslage ist eindeutig. wie der nette polizist von sonntag abend meinte, "schreib doch an die BILD. DIE können für dein recht kämpfen."
anyway.btt. Hi